Staatliche Förderungen: Die Umweltprämie für die Elektromobilität

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Förderprogramme für Elektroautos:
Profitieren Sie jetzt von der BAFA-Förderung im Bereich der Elektromobilität ab 2023!

Bis zu 6.750 € sparen bei Kauf eines neuen Elektroautos
Um die Elektrifizierung bundesweit weiter anzukurbeln, wurde die Umweltprämie - die BAFA-Förderung im Bereich der Elektromobilität - für das Jahr 2023 für 100% elektrifizierte Fahrzeuge auf bis zu 6.750 EUR angepasst.

Dieser Maximalwert gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge, deren Listenpreis unterhalb von 40.000 EUR liegt. Stromer mit einem Listenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € erhalten im Jahr 2023 eine maximale BAFA-Förderung in Höhe von 4.500 €.

Gebrauchte 100% elektrifizierte Fahrzeuge erhalten bis 65.000 € Listenpreis eine maximale BAFA-Förderung in Höhe von 4.500 €. Ganz wichtig: Natürlich darf nicht bereits eine staatliche Förderung in Deutschland oder in anderen EU-Ländern für das gebrauchte Fahrzeug in Anspruch genommen worden sein.

Plug-in-Hybride sind seit dem 01.01.2023 nicht mehr förderfähig.

Förderprogramme für Elektroautos:<br />Profitieren Sie jetzt von der BAFA-Förderung im Bereich der Elektromobilität ab 2023!

Sie möchten einen Antrag zur staatlichen Förderung eines neuen Elektroautos stellen? Auf der folgenden Seite (bafa.de) erhalten Sie weiterführende Informationen und können direkt Ihren Antrag stellen, egal ob als Privatperson oder Unternehmen:

Jetzt Antrag bei der BAFA stellen

Wer bekommt den Umweltbonus? Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Welche Bedingungen gibt es? Wir sagen es Ihnen!

Was wird vom Bund gefördert?

Laut BAFA ist der Erwerb eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß §2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland förderfähig, dabei ist es egal ob es sich um einen Kauf oder ein Leasing handelt.

Gefördert werden folgende Typen:
  • reine Elektroautos
  • Brennstoffzellenautos

Auch der zusätzliche Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist förderfähig, sobald dieses serienmäßig durch den Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt (gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug) zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs verbaut wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie hier in den
Listen der förderfähigen Fahrzeuge

Quelle: BAFA

Was wird vom Bund gefördert?

Wer kann den Antrag stellen?

Folgende Personen oder Institutionen sind Antragsberechtigt:
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Die Zulassung für das Fahrzeug bei Kauf oder Leasing muss gemäß Nummer 3 der Richtlinie auf einen der Personen oder Institutionen erfolgen.

Quelle: BAFA

Nicht antragsberechtigt sind folgende Personen oder Institutionen:
  • der Bund selbst, Bundesländer oder dessen Einrichtungen und Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen des Staates
  • Fahrzeughersteller, die sich selbst an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen
  • Antragssteller/Innen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier in den
Richtlinien zur Antragstellung der BAFA

Quelle: BAFA


Wie hoch ist die Förderung?

Wie hoch ist die Förderung?

Rein elektrisch betriebe Fahrzeuge erhalten eine Förderung bis zu 6.750 EUR.

Von der BAFA-Förderung profitieren folgende E-Autos:
  • Neuwagen mit einem Listenpreis bis 40.000 € = 6.750 € Förderung
  • - Neuwagen mit einem Listenpreis bis 65.000 € = 4.500 € Förderung
  • Gebrauchtwagen* mit einem Listenpreis bis 65.00 € = 4.500 € Förderung

*Natürlich darf nicht bereits eine staatliche Förderung in Deutschland oder in anderen EU-Ländern für das gebrauchte Fahrzeug in Anspruch genommen worden sein.

Antrag auf Förderung durch die BAFA ist bis einschließlich 31. Dezember 2023 möglich. Die Förderung eines AVAS beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier in den Richtlinien zur Antragstellung der BAFA

Quelle: BAFA


Welche Bedingungen gelten bei Antragstellung?

Welche Bedingungen gelten für die Förderung von Elektroautos?

  1. Auf der BAFA Liste der förderfähigen Elektroautos sind alle förderfähigenFahrzeuge dargestellt -gefördert wird nur, welches Auto auf dieser Liste steht!
  2. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 01.01.2023 erfolgt sein. Das bereits geförderte Fahrzeug darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
  1. Das Elektroauto muss innerhalb Deutschlands auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und für mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
  2. Die Automobilherstellerförderung wird Ihnen direkt vom Autohaus König von der Rechnung abgezogen.
  3. Die Förderung seitens der Bundesregierung wird entweder direkt beim Händler abgezogen oder alternativ durch einen Förderantrag bei der BAFA beantragt.

Wie stelle ich den Antrag für die staatliche Förderung?

1. Stufe: Den Online-Antrag bei der BAFA stellen
Im ersten Schritt können Sie den elektronischen Förderantrag direkt auf der BAFA Seite ausfüllen und Ihren Kauf-, bzw. Leasingvertrag hochladen.

Nach Erhalt Bewilligung der beantragten Förderung muss die Zulassung den neuen Elektrofahrzeuges spätestens nach 9 Monaten erfolgen.

2. Stufe: Den Nachweis über die Verwendung der Förderung bei der BAFA einreichen
Innerhalb von maximal 10 Monaten nach Eingang der Bewilligung (Zuwendungsbescheid) müssen Sie Teil 1 und 2 der Zulassungsbescheinigung, sowie die Rechnung im Onlineportal der BAFA hochladen.

Die Auszahlung des Bundesanteils der Förderung erhalten Sie nach positiver Prüfung durch die BAFA direkt auf Ihr angegebenes Konto. Der Restbetrag der Förderung erhalten Sie direkt bei Kauf oder Leasings Ihres Elektrofahrzeuges.

Wie stelle ich den Antrag für die staatliche Förderung?

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

Die eigentliche Antragsstellung auf Förderung für Ihr neues Elektrofahrzeugs erfolgt vollständig elektronisch über ein Online-Formular. Auch das Formular zur "Verwendungsnachweis-Erklärung" füllen Sie vollständig digital aus.

Die nachfolgenden Formulare benötigen Sie nun noch zur elektronischen Antragsstellung:
  • Kauf- oder Leasingvertrag für das Elektroauto.
  • Bei Leasing wird die Kalkulation der Leasingraten OHNE Umweltbonus benötigt.
  • Rechnung für das Elektrofahrzeug.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) für das Elektrofahrzeug, welche Sie bei Anmeldung in der Zulassungsstelle erhalten.